Fehlerhafte Buchungen lösen beim privaten Girokonto kein Entgelt aus


Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 27. Januar 2015 (Aktenzeichen IX ZR 174/13)  ist die Festlegung eines Teilentgeltes für die Kontoführung in Form eines einheitlichen “Preises pro Buchungsposten” unwirksam. Als Begründung führt der BGH aus, dass diese Regelung auch solche Vorfälle erfasse, bei denen ein Zahlungsauftrag fehlerhaft ausgeführt wird. In einem solchen Fall kann das Kreditinstitut aber grundsätzlich keine Gebühr bzw. kein Entgelt nach dem Gesetz verlangen.